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   BAG, 25.04.2017 - 1 AZR 714/15   

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https://dejure.org/2017,11483
BAG, 25.04.2017 - 1 AZR 714/15 (https://dejure.org/2017,11483)
BAG, Entscheidung vom 25.04.2017 - 1 AZR 714/15 (https://dejure.org/2017,11483)
BAG, Entscheidung vom 25. April 2017 - 1 AZR 714/15 (https://dejure.org/2017,11483)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 77 Abs 4 S 2 BetrVG
    Sozialplanabfindung - Abgeltungsklausel in einem gerichtlichen Vergleich

  • IWW

    § 397 Abs. 1 BGB, § 77 Abs. 4 Satz 2 BetrVG, § 112 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, § 134 BGB, § 4 Abs. 4 Satz 1 TVG, § 242 BGB, § 562 Abs. 1, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG

  • Wolters Kluwer

    Verzicht auf Rechte aus einer Betriebsvereinbarung; Differenzierung zwischen gerichtlichem Tatsachenvergleich und gerichtlichem Rechtsvergleich

  • Betriebs-Berater

    Sozialplanabfindung - Abgeltungsklausel in einem gerichtlichen Vergleich

  • bag-urteil.com

    Sozialplanabfindung - Abgeltungsklausel in einem gerichtlichen Vergleich

  • rewis.io

    Sozialplanabfindung - Abgeltungsklausel in einem gerichtlichen Vergleich

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialplanabfindung; Abgeltungsklausel in einem gerichtlichen Vergleich

  • rechtsportal.de

    Verzicht auf Rechte aus einer Betriebsvereinbarung

  • datenbank.nwb.de

    Sozialplanabfindung - Abgeltungsklausel in einem gerichtlichen Vergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gerichtlicher Vergleich - und die spätere Leistungsklage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sozialplanabfindung - und die Abgeltungsklausel in einem gerichtlichen Vergleich

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sozialplanabfindung und die Abgeltungsklausel in einem gerichtlichen Vergleich

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Sozialplanabfindung - Abgeltungsklausel in einem gerichtlichen Vergleich

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Kein Verzicht auf Sozialplanabfindungen durch gerichtlichen Vergleich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat muss Vergleich über Sozialplanabfindung zustimmen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vergleich über Abfindung aus Sozialplan nur mit Zustimmung des Betriebsrats wirksam

Besprechungen u.ä.

  • hoganlovells-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Prozessvergleich über Sozialplanabfindung nur mit Zustimmung des Betriebsrats wirksam

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2017, 1467
  • BB 2017, 2035
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 21.11.2013 - VII ZR 48/12

    Fortsetzung des Rechtsstreits bei unwirksamem Prozessvergleich; Rechtzeitigkeit

    Auszug aus BAG, 25.04.2017 - 1 AZR 714/15
    Den Parteien steht es frei, übereinstimmend einen Zivilprozess als durch Vergleich unabhängig davon als beendet anzusehen, ob dieser wegen prozessualer oder materiell-rechtlicher Mängel unwirksam ist (vgl. BGH 21. November 2013 - VII ZR 48/12 - Rn. 14 mwN) .
  • BAG, 19.07.2016 - 3 AZR 134/15

    Betriebsrente - Günstigkeitsprinzip

    Auszug aus BAG, 25.04.2017 - 1 AZR 714/15
    Ein Vergleich über die tatsächlichen Voraussetzungen eines Anspruchs auf Sozialplanabfindung ist mit dem betriebsverfassungsrechtlichen Verzichtsverbot vereinbar, wenn die Parteien allein über die Erfüllung der tatsächlichen Anspruchsvoraussetzungen gestritten haben (BAG 19. Juli 2016 - 3 AZR 134/15 - Rn. 49 mwN, BAGE 155, 326; zum BetrAVG 23. August 1994 - 3 AZR 825/93 -; zu § 4 Abs. 4 Satz 1 TVG 12. Februar 2014 - 4 AZR 317/12 - Rn. 19) .
  • BAG, 22.03.2016 - 1 ABR 12/14

    Sozialplan - Betriebsänderung

    Auszug aus BAG, 25.04.2017 - 1 AZR 714/15
    Solche Regelungen sind freiwillig möglich (BAG 22. März 2016 - 1 ABR 12/14 - Rn. 12, BAGE 154, 313) .
  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 412/13

    Verweigerung von Versorgungsleistungen - Widerruf einer Versorgungszusage -

    Auszug aus BAG, 25.04.2017 - 1 AZR 714/15
    Die Rechtsordnung lässt widersprüchliches Verhalten grundsätzlich zu, soweit für den anderen Teil kein Vertrauenstatbestand geschaffen worden war oder besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. BAG 17. Juni 2014 - 3 AZR 412/13 - Rn. 57 mwN) .
  • BAG, 16.12.2014 - 9 AZR 915/13

    Teilzeitarbeit - Verteilung der reduzierten Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 25.04.2017 - 1 AZR 714/15
    Dieses folgt für eine Leistungsklage grundsätzlich aus der Nichterfüllung des geltend gemachten materiell-rechtlichen Anspruchs (vgl. BAG 16. Dezember 2014 - 9 AZR 915/13 - Rn. 14) .
  • BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 716/14

    Kündigungsschutzklage - Wirksamkeit eines Prozessvergleichs

    Auszug aus BAG, 25.04.2017 - 1 AZR 714/15
    Es trifft zwar zu, dass ein Streit der Parteien über die Wirksamkeit eines Prozessvergleichs jedenfalls dann im Ausgangsverfahren auszutragen ist, wenn der Vergleich nicht allein aus Gründen unwirksam ist, die erst nach seinem Abschluss entstanden sind (BAG 24. September 2015 - 2 AZR 716/14 - Rn. 16, BAGE 153, 20) .
  • BAG, 12.02.2014 - 4 AZR 317/12

    Nichtigkeit eines Verzichts auf einen tariflichen Anspruch

    Auszug aus BAG, 25.04.2017 - 1 AZR 714/15
    Ein Vergleich über die tatsächlichen Voraussetzungen eines Anspruchs auf Sozialplanabfindung ist mit dem betriebsverfassungsrechtlichen Verzichtsverbot vereinbar, wenn die Parteien allein über die Erfüllung der tatsächlichen Anspruchsvoraussetzungen gestritten haben (BAG 19. Juli 2016 - 3 AZR 134/15 - Rn. 49 mwN, BAGE 155, 326; zum BetrAVG 23. August 1994 - 3 AZR 825/93 -; zu § 4 Abs. 4 Satz 1 TVG 12. Februar 2014 - 4 AZR 317/12 - Rn. 19) .
  • BAG, 07.06.2011 - 1 ABR 110/09

    Fortgeltung einer Betriebsvereinbarung nach Zusammenfassung von Betrieben zu

    Auszug aus BAG, 25.04.2017 - 1 AZR 714/15
    Hierfür kommt es darauf an, ob die Organisation der Arbeitsabläufe, der Betriebszweck und die Leitungsstruktur, welche die Betriebsidentität prägen, bezogen auf die Zeitpunkte des Abschlusses der BV 2004 und der Maßnahme gegenüber der Klägerin iSd. BV 2004 unverändert geblieben sind (vgl. zur Fortgeltung einer Betriebsvereinbarung nach betrieblichen Umstrukturierungen auch BAG 7. Juni 2011 - 1 ABR 110/09 - Rn. 15) .
  • BAG, 11.01.2011 - 1 AZR 375/09

    Betriebsvereinbarung - Vereinbarung zu Lasten Dritter

    Auszug aus BAG, 25.04.2017 - 1 AZR 714/15
    Sie können keine unmittelbar und zwingend geltenden Ansprüche gegenüber und zu Lasten Dritter - etwa gegenüber einem Betriebserwerber - begründen (BAG 11. Januar 2011 - 1 AZR 375/09 - Rn. 14) .
  • BAG, 30.03.2004 - 1 AZR 85/03

    Auslegung eines Sozialplans - Verzicht auf Sozialplananspruch

    Auszug aus BAG, 25.04.2017 - 1 AZR 714/15
    Fehlt es hieran, ist der Verzicht wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nach § 134 BGB nichtig (BAG 30. März 2004 - 1 AZR 85/03 - zu II 4 b aa der Gründe) .
  • BAG, 23.08.1994 - 3 AZR 825/93

    Tatsachenvergleich wegen eines Anspruchs auf Invaliditätsrente

  • BAG, 15.10.2013 - 1 AZR 405/12

    Betriebsvereinbarung - Verzicht - Zustimmung des Betriebsrats

  • LAG München, 27.10.2015 - 6 Sa 666/15

    Sozialplanabfindung

  • BAG, 13.12.2017 - 4 AZR 202/15

    Personalüberleitungsvertrag - statische oder dynamische Geltung des TVöD/VKA

    Für den Abschluss solcher Dienstvereinbarungen, insbesondere wenn sie auch noch Bindungen für die Zeit nach dem Betriebs- bzw. Dienststellenübergang entfalten sollen, fehlt dem Personalrat die erforderliche Regelungskompetenz (vgl. BAG 11. Januar 2011 - 1 AZR 375/09 - Rn. 14; 25. April 2017 - 1 AZR 714/15 - Rn. 22; Müller-Bonanni/Mehrens NZA 2012, 195; sh. auch Pawlak/Leydecker ZTR 2008, 74) .
  • LAG Köln, 14.03.2018 - 5 Sa 240/17

    Zulässigkeit einer Klage auf Bewilligung von Teilzeit während der Elternzeit nach

    Es folgt grundsätzlich aus der Nichterfüllung des geltend gemachten materiell-rechtlichen Anspruchs (BAG 25. April 2017 - 1 AZR 714/15 - NZA 2017, 1467; 16.  Dezember 2014 - 9 AZR  915/13 - NZA 2015, 825) .
  • LAG Hessen, 28.04.2023 - 14 Sa 582/22
    Anders als § 77 Abs. 4 S. 2 BetrVG und als § 4 Abs. 4 TVG, in deren Geltungsbereich Tatsachenvergleiche für wirksam gehalten werden (vgl. etwa BAG 25. April 2017 - 1 AZR 714/15 - juris; BAG 31. Juli 1996 - 10 AZR 138/96 - juris; BAG 12. Februar 2014 - 4 AZR 317/12 - BAGE 147, 199; BAG 5. November 1997 - 4 AZR 682/95 - juris), verbietet § 3 MiLoG gerade nicht nur den Verzicht auf (entstandene) Ansprüche, sondern erklärt zusätzlich zu einer entsprechenden Regelung in § 3 Abs. 1 S. 2 MiLoG in § 3 Abs. 1 S. 1 MiLoG Beschränkungen der Geltendmachung von Ansprüchen auf Mindestlohn für unwirksam.
  • LAG Hamm, 01.12.2017 - 1 Sa 987/17

    Rückwirkender Aufhebungsvertrag, Tatsachenvergleich, Inhaltskontrolle, Anfecht

    Ein solcher Tatsachenvergleich ist auch mit Blick auf im Übrigen unverzichtbare Rechtsansprüche rechtlich nicht zu beanstanden (BAG 25.04.2017 - 1 AZR 714/15; 05.11.1997 - 4 AZR 682/95).
  • LAG München, 26.08.2020 - 5 Sa 761/19

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung

    Ein solcher Vergleich über die Auslegung bestimmter Regelungen in der Betriebsvereinbarung wäre allerdings ebenfalls unzulässig, da es sich hierbei nicht um einen Tatsachenvergleich handeln würde, sondern um einen Rechtsverzicht (BAG 25.04.2017, 1 AZR 714/15).
  • LAG Hamm, 27.10.2022 - 5 Sa 408/22

    Vergleichsauslegung; Anrechnung einer Urlaubsabgeltung bei nachträglicher

    Insbesondere können die Parteien bei einem Streit über die tatsächlichen Grundlagen eines Anspruchs, wenn also eine Ungewissheit im Tatsächlichen besteht, gemäß § 779 BGB eine Regelung im Wege des gegenseitigen Nachgebens vereinbaren (BAG, Urt. v. 25.04.2017, 1 AZR 714/15, juris; LAG Hamm, Urt. v. 26.11.2008, 2 Sa 779/08, Rn. 40, juris unter Berufung auf BAG 05.11.1997, 4 AZR 682/95 NZA 1998, 579; OLG Frankfurt 22.02.2007 16 U 197/06 BB 2007, 1005).
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